- März 8, 2018
Energieausweispflicht für Hauseigentürmer bei Verkauf oder Vermietung
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten, wir erläutern Ihnen die Unterschiede:
Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis ist der Standard. Er gibt den Energiebedarf des Gebäudes im aktuellen Zustand wieder. Es wird die Gebäudehülle und die vorhandene Heiztechnik vor Ort begutachtet und erfasst.