Energieberatung

Energieausweispflicht für Hauseigentürmer bei Verkauf oder Vermietung
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten, wir erläutern Ihnen die Unterschiede:

Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis ist der Standard. Er gibt den Energiebedarf des Gebäudes im aktuellen Zustand wieder. Es wird die Gebäudehülle und die vorhandene Heiztechnik vor Ort begutachtet und erfasst.

    • für alle Gebäude zugelassen
    • Ergebnis unabhängig des Nutzerverhaltens
    • Detaillierte Datenerfassung
    • Vorschläge für Sanierungen

Verbrauchsausweis: Ein Verbrauchsausweis kann ausschließlich unter gewissen Grundvoraussetzungen erstellt werden. Diese klären wir mit Ihnen vorher ab.

    • Nur in Ausnahmefällen erstellbar
    • Durch Nutzerverhalten/Leerstände beeinflusst
    • Geringe Aussagekraft
    • Geringerer Aufwand

Der sinnvollste Weg zu Ihrer langfristigen Gebäude- und Heizungssanierung ist der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP

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